Die Werbewert.Verlagshaus GmbH informiert:

Es bedarf keiner Beauftragung oder Genehmigung durch Gemeinden oder

Behörden.

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen, ob unser Unternehmen einen Auftrag der
Gemeinde oder Behörde zur Erstellung einer Broschüre hätte.

Obwohl wir auf unseren Verträgen explizit darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall
ist, möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich und unmissverständlich auf
folgendes hinweisen:

Wir genießen nach § 1 GewO (Gewerbeordnung) Gewerbefreiheit.

Dies bedeutet, wir benötigen von keiner Gemeinde, Behörde oder sonstigen
öffentlichen Einrichtung eine Erlaubnis, Genehmigung oder Ähnliches, um unsere
Produkte am Markt zu platzieren.

Unsere Produkte werden mit interessantem redaktionellen Teil und großer Sorgfalt
hergestellt sowie mit der Deutschen Post versendet. Sämtliche Belege werden auf
Wunsch jedem Kunden zwecks Prüfung gerne übermittelt.

Ihre Werbe.Wert Verlagshau GmbH – Geschäftsleitung.